04.02.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 42/2022

Regierung will Rüstungsexportbericht transparent machen

Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung will den Rüstungsexportbericht entsprechend der „im Koalitionsvertrag vereinbarten Leitplanken transparent gestalten“. So heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/527) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/292).

Die Abgeordneten hatten darin eine Erklärung dafür verlangt, warum die Genehmigungswerte für den Export von Leichtwaffen, Leichtwaffenteilen und -munition im Gegensatz zu denen für Kleinwaffen nicht in den jährlichen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung aufgeführt werden. Es würden auch Leichtwaffenexporte „dargestellt und statistisch separat aufgeführt“, antwortet die Bundesregierung und verweist auf Anlage 11 des Rüstungsexportberichts 2020.

In der 19. Wahlperiode seien Genehmigungen für den Export jener Waffen mit einem Gesamtwert von 163.494.279 Euro erteilt worden. Es handele sich bei der Aufstellung jedoch um vorläufige Zahlen. Auf die Frage der Fraktion Die Linke, welche Länder die zehn Hauptempfänger der Genehmigungen in diesem Zeitraum waren, listet die Regierung folgende Staaten auf (in alphabetischer Reihenfolge, nicht nach Höhe der Genehmigungen): Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Lettland, Niederlande, Rumänien, Schweden, Slowakei und Slowenien (EU-Länder). In der Nato und bei den ihr gleichgestellten Staaten waren es Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Für folgende zehn Drittländer ergingen laut der Antwort zudem Genehmigungen für Leichtwaffen: Indonesien, Israel, Jordanien, Kosovo, Kuwait, Mexiko, Singapur, Südafrika und Tunesien.

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