09.02.2022 Verteidigung — Antwort — hib 49/2022

Flüge der Luftwaffe über dem Westjordanland

Berlin: (hib/AW) Der Überflug des Westjordanlandes durch deutsche Kampfflugzeuge im Rahmen der Luftkampfübung „Blue Flag“ im Oktober 2021 stellt aus Sicht der Bundesregierung keine Anerkennung der israelischen Siedlungspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten dar. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/479) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/363) mit. Gemäß des Oslo-II-Abkommens zwischen Israel und den Palästinensern unterliege die Nutzung des Luftraumes über der Westbank jeglicher Luftfahrzeuge der israelischen Luftfahrtkontrolle. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass der israelische Siedlungsbau in den besetzten Gebieten nach ihrer Ansicht „geltendes Völkerrecht verletzt und die Bemühungen um eine Zweistaatenlösung untergräbt“.

Nach Angaben der Bundesregierung nahm die deutsche Luftwaffe an der multilateralen Übung „Blue Flag“ im Oktober 2021 mit sechs Kampfflugzeugen vom Typ Eurofighter und 175 Soldaten teil. Im Rahmen der Übung seien insgesamt 75 Flüge in dem durch Israel vorgegebenen Übungsluftraum absolviert worden. Zusätzlich habe die Luftwaffe mit zwei Eurofightern an einem Formationsflug mit zwei israelischen Kampfflugzeugen sowie mit einem Eurofighter an einem weiteren Formationsflug von elf Kampfflugzeugen aus allen Teilnehmerstaaten teilgenommen, bei denen das Westjordanland überflogen worden sei. Die Überflüge hätten in einer Flughöhe von 7.600 Metern stattgefunden. Dies entspreche der üblich Reiseflughöhe von zivilen Verkehrsmaschinen.

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