10.02.2022 Auswärtiges — Antrag — hib 50/2022

Fortsetzung des Mittelmeereinsatzes „Sea Guardian“

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der „Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian“ im Mittelmeer beteiligen. Allerdings soll das Einsatzgebiet vor allem auf den Mittelmeerraum außerhalb der Küstengebiete beschränkt und das Mandat personell verkleinert werden. Wie aus dem Antrag der Bundesregierung (20/630) hervorgeht, sollen nunmehr bis zu 550 statt wie bisher bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Sie sollen weiterhin einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld leisten.

Das Einsatzgebiet umfasse das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. „Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der Nato ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages“, heißt es im Antragstext weiter.

Rechtliche Grundlage seien unter anderem mehrere Nato-Beschlüsse seit Juli 2016 und die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere Resolution 2292 (2016) vom 14. Juni 2016, zuletzt verlängert durch Resolution 2578 (2021) vom 3. Juni 2021. Das Mandat ist befristet bis Ende März 2023. Die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 2,5 Millionen Euro.

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