16.02.2022 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 56/2022

AfD erkundigt sich nach „informellem Fragerecht“

Berlin: (hib/STO) „Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/647). Wie die Fraktion darin ausführt, zitiert in der Schriftlichen Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/368 der Fragesteller, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe ihm auf eine schriftliche Fachanfrage an das dortige Parlamentsreferat mitgeteilt, dass „im Rahmen des ,informellen Fragewesens' nur MdB-Anfragen der Koalitionsfraktionen durch eine Stellungnahme des BMG beantwortet“ werden.

Wissen will die Fraktion, ob es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung gab und was gegebenenfalls unter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen ist. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, ob es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“ gibt.

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