16.02.2022 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 63/2022

Positive Resonanz für Verlängerung der Kurzarbeit-Regeln

Berlin: (hib/CHE) Die geplante Verlängerung der Sonderregeln zur Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2022 wird von Sachverständigen als notwendig erachtet und begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochnachmittag zu einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/688) der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP betonten alle geladenen Verbändevertreter den volkswirtschaftlichen Nutzen des Kurzarbeitergeldes während der Pandemie. Insbesondere Wirtschaftsvertreter kritisierten jedoch, dass die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen, die diese aktuell zu 50 Prozent erstattet bekommen, auslaufen soll. Auch der Plan, die Leiharbeitsbranche künftig nicht mehr in die Kurzarbeit-Sonderregeln einzubeziehen, stieß vereinzelt auf Kritik.

Mit dem Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate verlängern. Die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes beziehen sich im Wesentlichen auf die Absenkung der Mindesterfordernisse, den Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügigen Beschäftigung und den Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze für Beschäftigte ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat, wenn deren Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist. Ferner soll der Gesetzentwurf die Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängern.

In der Anhörung plädierten unter anderem die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen für eine weitere Einbeziehung der Leiharbeit. Für die Zeitarbeitsunternehmen verwies Sven Kramer auf die nach wie vor bestehenden Lieferkettenprobleme, die sich durch ein Ausbreiten von Omikron in China auf ein „bisher nicht gekanntes Maß“ verschärfen könnten. „Genau dafür brauchen wir die Kurzarbeit auch für die Leiharbeit“, forderte Kramer. „Warum sollte die Leiharbeit nicht weiter unter diese Regelungen fallen?, fragte Susanne Uhl von der NGG.

Für die Bundesagentur für Arbeit entgegnete Anke Eidner, das Auslaufen für die Leiharbeit sei berechtigt, denn der Arbeitsmarkt erweise sich als stabil, Leiharbeitsfirmen suchten wieder verstärkt Fachkräfte. Deren Einbeziehung in die Kurzarbeit-Regelungen habe sich auf eine außergewöhnliche Krisensituation bezogen, so Eidner. Dieser Einschätzung schloss sich auch Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung an.

Eine weitere Erstattung der Sozialbeiträge über den 30. März hinaus forderte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in ihrer Stellungnahme, aber auch der Handelsverband Deutschland HDE und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft in der Anhörung. So betonte Steven Haarke vom Handelsverband, die Rahmenbedingungen seien weiter sehr schwierig und die Ungewissheit über die Entwicklung groß. Selbst bei gesunden Unternehmen sei die Liquidität inzwischen angekratzt. Bertram Brossardt von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft betonte, dass selbst bei jetzt beschlossenen Öffnungen die Firmen einige Zeit brauchen, um sich der neuen Situation anzupassen. “Wir brauchen diesen Zeitrahmen bis zum 30. Juni, denn natürlich bleibt die Lage für Hotels und Gaststätten weiter extrem angespannt„, sagte er.

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