Unionsfraktion fragt nach Solidaritätszuschlag
Berlin: (hib/HLE) Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist Thema einer Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/664). Gefragt wird unter anderem, wie hoch die durch den Solidaritätszuschlag erzielten Steuereinnahmen in den Jahren 2020 und 2021 waren. Außerdem will die CDU/CSU-Fraktion wissen, wie viele Einkommensteuerzahler den Solidaritätszuschlag auf Einkommensteuer noch zahlen und wie viele Personen weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer zahlen.
Wissen wollen die Abgeordneten weiterhin, ob auch Kleinanleger und Sparer Solidaritätszuschlag auf ihre geringen Kapitalerträge zahlen müssten, die bei entsprechenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Solidaritätszuschlag befreit wären. Die Bundesregierung soll außerdem angeben, ob sie die Auffassung des heutigen Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner, vom 16. August 2019 teilt, wonach die vollständige Abschaffung des Zuschlages eine drohende Wirtschaftskrise verhindern können. Außerdem soll die Regierung angeben, ob sie andere frühere Äußerung von Lindner teilt, wonach der Solidaritätszuschlag eine verfassungswidrige Sondersteuer sei. Weiterhin wird die Regierung gefragt, ob sie die Auffassung der heutigen Parlamentarischen Staatssekretäre Hessel und Toncar teilt, wonach der Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Form einen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstelle und auch eine Umwandlung des Zuschlags in einen „Corona-Soli“ verfassungswidrig sei.
In der Vorbemerkung zur Großen Anfrage heißt es, dass durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags eigentlich 90 Prozent der Steuerzahler vollständig und 96,5 Prozent teilweise von der Zahlung des Zuschlags entlastet werden sollten. Die Unionsfraktion verweist auf eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, wonach weiterhin sechs Millionen Steuerzahler den Solidaritätszuschlag zahlen müssten. Dagegen hätten Vorstandsmitglieder der FDP-Bundestagsfraktion Verfassungsbeschwerde erhoben.