17.02.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 70/2022

Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung

Berlin: (hib/STO) Um die Veröffentlichung von Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/657) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/563). Danach wurden diese Leistungen bisher in einem zweijährigen Turnus im „Bericht des Bundesministeriums des Innern über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung“ veröffentlicht. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes sind die Berichte zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung, zum Sponsoring und zum Einsatz externer Personen ab dem Berichtsjahr 2020 in dem Bericht „Integrität in der Bundesverwaltung“ - dem sogenannten Integritätsbericht - zusammengefasst worden, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Damit würden die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre, sondern jährlich offengelegt, was zu einer noch höheren Transparenz führe.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat den Integritätsbericht 2020 den zuständigen Ausschüssen des Bundestages laut Vorlage fristgerecht vorgelegt. Erst nach der Behandlung in den Ausschüssen werde die finalisierte Fassung des Berichts auf der Website des BMI weitestgehend barrierefrei auf Deutsch und Englisch veröffentlicht, Die Veröffentlichung der Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung dient der Bundesregierung zufolge der Vermeidung des Anscheins von jeglicher Parteilichkeit der öffentlichen Verwaltung und der fremden Einflussnahme auf diese.

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