Auswertung der Smartphones von Asylsuchenden
Berlin: (hib/STO) Um die Sicherstellung und Auswertung von Smartphones in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/617) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/465). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, aus welchen Gründen die Bundespolizei nicht nur eine Beschlagnahme oder Sicherstellung der Daten vornimmt, sondern die Datenträger wie zum Beispiel Smartphones einbehält.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden die Datenträger im Rahmen von Strafverfahren beispielsweise gegen Schleuser als Beweismittel auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt, um die gespeicherten Daten im Sinne der jeweiligen Rechtsvorschriften auswerten zu können. „Soweit der jeweilige Datenträger selbst nicht Spurenträger beziehungsweise Beweismittel ist, der Einziehung unterliegt oder zusätzlich nach Polizeirecht sichergestellt wurde, wird dieser nach Sicherung der Daten freigegeben“, heißt es in der Antwort weiter.