28.02.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 83/2022

Küstenfischerei soll erhalten bleiben

Berlin: (hib/NKI) Die Hochsee- und Küstenfischerei soll erhalten bleiben, jedoch sollten dafür „ökologische Aspekte der Fischerei künftig stärker“ berücksichtigt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/788) auf eine Kleine Anfrage (20/614) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung setze sich für den Schutz und den Erhalt der deutschen kleinen Hochsee- und Küstenfischerei ein. Sie gehe dabei im Grundsatz davon aus, dass sich die Fischerei als wirtschaftliche Aktivität grundsätzlich selbstständig tragen müsse.

Dabei seien zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung von Einkommensmöglichkeiten insbesondere ökologische Aspekte der Fischerei künftig stärker zu berücksichtigen. Durch eine transparente und berechenbare Zuteilung von Fangmöglichkeiten werde dabei der Fischerei ein verlässlicher Rahmen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Auskommen geschaffen. Aufgrund der sehr schlechten Bestandssituation bei Dorsch und Hering befinde sich die deutsche Ostseefischerei derzeit in einer ernsten Krise. Aus diesem Grund wurde für die Branche ein Runder Tisch unter Beteiligung der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie der Fischereiverbände einberufen, um mögliche Hilfsmaßnahmen für den Fischereisektor auf den Weg zu bringen.

Gegenstand seien auch kurzfristige Maßnahmen. Angedacht seien die weitere Durchführung von vorübergehenden Stilllegungen bei Anhebung der bisherigen Fördersätze, die Möglichkeit von endgültigen Stilllegungen zur Anpassung der Flotte an die mittel- und langfristig verfügbaren Quoten sowie eine Erweiterung des Kreises der potenziell förderfähigen Fischer. Abgesehen von der besonderen Situation in der Ostsee könne eine Förderung der Fischerei allgemein im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erfolgen. Diese Förderung falle in die Zuständigkeit der Länder.

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