01.03.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 84/2022 Verbot der Kombinationshaltung von Milchkühen
Berlin: (hib/NKI) Ob Landwirte Milchkühe in sogenannter Kombinationshaltung von Milchkühen, in Anbindehaltung im Stall und mit Auslauf auf der Weide, in bestimmten Regionen weiter halten dürfen, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/827) wissen.
Laut Koalitionsvertrag plane die Bundesregierung die Anbindehaltung in spätestens zehn Jahren zu beenden. Offen bleibe, ob diese Forderung nur die ganzjährige Anbindehaltung betreffe oder ob auch die Kombinationshaltung betroffen sei.