02.03.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 86/2022

Bewertung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit

Berlin: (hib/JOH) Über die Bewertung von Maßnahmen der bilateralen staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/673) auf eine Kleine Anfrage (20/383) der AfD-Fraktion Auskunft. Danach werden durch die Durchführungsorganisationen validierte Stichproben erhoben, die repräsentativ für die Gesamtzahl der Vorhaben seien. Diese Evaluierungen würden Maßnahmen mit der Gesamtnote 5 bewerten, „wenn sie überwiegend nicht erfolgreich sind beziehungsweise trotz einiger positiver Teilergebnisse die negativen Ergebnisse deutlich dominieren, und mit der Note 6, wenn sie gänzlich erfolglos sind“.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den Terminus „gescheiterte Vorhaben und Maßnahmen“ in der EZ bislang nicht definiert habe. Auch die Regularien der Bundesregierung enthielten keine Definition dazu, wann eine Maßnahme der deutschen EZ als gescheitert anzusehen sei.

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