03.03.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 87/2022

AfD thematisiert Kükentötungsverbot

Berlin: (hib/NKI) Nach den ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Verbots, männliche Eintagsküken zu töten, erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer kleinen Anfrage (20/837). Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten männlicher Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten, schreiben die Abgeordneten. Ab dem 1. Januar 2024 werde zusätzlich das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt. Unter anderem möchten die Abgeordneten wissen, ob der Bundesregierung bekannt sei, dass die Dienstleistung für die In-ovo-Geschlechtsbestimmung für kleine und mittlere Brütereien in Deutschland derzeit oft so praktiziert werde, dass die Bruteier in die Niederlande gebracht werden, dort ausgebrütet würden und erst kurz vor dem Schlupf oder als fertiges Küken zurück in die deutsche Brüterei gelangten, und falls ja, welche Schlussfolgerungen für die Effektivität des seit 1. Januar 2022 gesetzlich geregelten flächendeckenden Verbots des Kükentötens in Deutschland die Bundesregierung daraus ziehe. Zudem wird gefragt, ob die Bundesregierung Kenntnis über die ökonomischen Auswirkungen einer vermehrten Aufzucht von Bruderhähnen in Deutschland habe.

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