09.03.2022 Verkehr — Antwort — hib 96/2022

Sprengung der Rahmedetalbrücke soll in diesem Jahr erfolgen

Berlin: (hib/HAU) Die Sprengung der vollständig für den Verkehr gesperrten Rahmedetalbrücke auf der Bundesautobahn A 45 soll nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 erfolgen. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/872) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/548) hervor. Die weitere konkrete Zeitplanung und die Bauweise für den Ersatzbau der Talbrücke seien abhängig von der Beurteilung der Planunterlagen der Autobahn GmbH des Bundes. Sobald die Unterlagen vorliegen, werde das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) entscheiden, „ob und welches Baurechtsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Rahmede durchzuführen ist“.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), so heißt es weiter, habe die Autobahn GmbH des Bundes angewiesen, „alle erforderlichen Ressourcen und Mittel für das Projekt zur Verfügung zu stellen“. Für die Talbrücke Rahmede sei in der Außenstelle Hagen der Niederlassung Westfalen der Autobahn GmbH des Bundes ein 15-köpfiges Projektteam zusammengestellt worden. Das FBA werde alle baurechtlichen Fragen für den Ersatzneubau der Talbrücke Rahmede mit absoluter Priorität bearbeiten.

Die Bundesregierung bestätigt in der Vorlage Überlegungen, ob in diesem konkreten Einzelfall ein Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) möglich ist. Dies werde derzeit von der Autobahn GmbH des Bundes in Zusammenwirken mit dem FBA geprüft. Das Baurecht soll den Angaben zufolge nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) realisiert werden, „da das Projekt im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) nicht enthalten ist“. Eine Realisierung der Rahmedetalbrücke als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) sei nicht geplant, wird mitgeteilt.

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