10.03.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 98/2022

Entsorgung von Corona-Masken

Berlin: (hib/NKI) Die Entsorgung von Abfällen auf öffentlichen Flächen und im öffentlichen Raum erfolge durch die gemäß Landesrecht zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Dies gelte auch für Wälder, die im Privateigentum stehen, sofern dies landesrechtlich entsprechend geregelt sei, heißt es in einer Antwort (20/873) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/762) der AfD-Fraktion im Bundestag.

Die Parlamentarier wollten unter anderem wissen, vom wem die Beseitigung beziehungsweise Entsorgung von gebrauchten Corona-Einwegmasken, Schutzhandschuhen und anderen Wegwerfprodukten in freier Wildbahn (Wälder, Parkanlagen in Städten, Flüsse, Seen) organisiert werde und wer die entstehenden Folgekosten trage.

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