Beschäftigungseffekte durch Mindestlohn in Landwirtschaft
Berlin: (hib/NKI) Die Anzahl der in der Landwirtschaft Tätigen ist seit Jahren rückläufig, und der Trend zur Mechanisierung sowie zur Anwendung von Verfahren der Präzisionslandwirtschaft nimmt seit Jahren zu. Das geht aus der Antwort (20/832) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/639) der AfD-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten sich unter anderem danach erkundigt, welche Auswirkungen der Mindestlohn in der Landwirtschaft hatte.
Die Landwirtschaft sei ein Wirtschaftssektor, in dem nach wie vor ein großer Teil der Arbeitsleistung von Selbstständigen und mitarbeitenden Familienangehörigen erbracht werde, schreibt die Bundesregierung. Der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten sei in der Landwirtschaft mit 36 Prozent überdurchschnittlich hoch. Auch der Anteil der abhängig Beschäftigten mit dem Anforderungsniveau Helfer sei in der Landwirtschaft mit 57 Prozent weit überdurchschnittlich.
Gleichzeitig sei ein Trend zur Mechanisierung sowie zur Anwendung von Verfahren der Präzisionslandwirtschaft und damit auch zu höherwertigen Beschäftigungen in der Landwirtschaft zu beobachten.
Wie sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf die Landwirtschaft auswirken werde, könne zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, heißt es in der Antwort. Die Erfahrungen mit der Einführung des Mindestlohns 2015 hätten jedoch gezeigt, dass der Mindestlohn die Höhe der Beschäftigung gesamtwirtschaftlich kaum beeinflusst habe. Es seien keine Anzeichen erkennbar, dass die geplante Mindestlohnerhöhung andere Beschäftigungseffekte haben werde.