10.03.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 100/2022

Auswirkungen der neuen GAP auf den Ökolandbau

Berlin: (hib/NKI) Über die Auswirkungen der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ab 2023 auf den Ökologischen Landbau gibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/892) auf eine Kleine Anfrage (20/715) der AfD-Fraktion Auskunft. Unter anderem wurde danach gefragt, auf welcher Grundlage und mit welcher konkreten Zielsetzung die einzelnen Maßnahmen und die Schwerpunktsetzung der neuen Öko-Regelungen definiert wurden.

Grundlage für die Ausgestaltung der Öko-Regelungen (ÖR), die Teil der Direktzahlungen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) seien, ist demnach die GAP-Strategieplanverordnung (SPVO)/Verordnung (EU) 2021/2115. Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) würden die wesentlichen Entscheidungen zur Umsetzung der Direktzahlungen auf nationaler Ebene getroffen. Die weitere Ausgestaltung der Direktzahlungen erfolge durch die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV), die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den jeweiligen Einvernehmensressorts mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden sei. Öko-Regelungen seien Maßnahmen im Rahmen der 1. Säule der GAP, die dem Umwelt- und Klimaschutz sowie dem Tierwohl förderlich seien. Sie seien neuer Bestandteil der Direktzahlungen und müssten von den Mitgliedstaaten verpflichtend angeboten und eingeführt werden; die Teilnahme für die Landwirte sei jedoch freiwillig. Dafür müsse jeder Mitgliedstaat ein Budget von mindestens 25 Prozent der Direktzahlungen vorsehen. Die Mitgliedstaaten könnten dieses in dem Umfang absenken, in dem Fördermaßnahmen für Umwelt und Klima in der 2. Säule mehr als 30 Prozent der ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) -Mittel ausmachten. Diese Option sei durch das GAP-Direktzahlungen-Gesetz für Deutschland auf 2 Prozent der Direktzahlungen begrenzt.

Hintergrund für die Maßnahmen sei die neue GAP, die ab 2023 in Kraft treten soll. Im Juni 2018 legte die Europäische Kommission Legislativvorschläge für eine neue GAP vor. In diesen Vorschlägen wurde eine einfachere und effizientere Strategie skizziert, in der die Nachhaltigkeitsziele des „Europäischen grünen Deals“ einbezogen werden. Nach umfassenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission wurde eine Einigung über die GAP-Reform erzielt und am 2. Dezember 2021 formell angenommen.

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