Gleichstellung in obersten Bundesbehörden
Berlin: (hib/MIS) Der aktuelle Gleichstellungsindex 2021 zeigt, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst der obersten Bundesbehörden kontinuierlich steigt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/910) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/752) hervor. Um das im Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) festgeschriebene Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen, räume die Bundesregierung gleichstellungspolitischen Maßnahmen und Vorhaben zur Verbesserung von Vereinbarkeit und Familie und Beruf hohe Priorität ein, heißt es weiter in der Antwort des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Abgeordneten der Linken hatten in ihrer Anfrage bemängelt, konkrete Maßnahmen, wie die Regierung die Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst erreichen wolle, würden im Koalitionsvertrag nicht genannt. Zwar betrug der Frauenanteil im Jahr 2019 54 Prozent - allerdings werde er geringer, je höher der Dienstgrad sei - und habe bei Leitungsfunktionen in obersten Bundesbehörden 2019 bei lediglich 36 Prozent gelegen. Zur Frage, welche Maßnahmen zur Steigerung dieses Anteils geplant seien, stellt die Regierung fest: Die Ausgangbedingungen in den einzelnen Dienststellen seien vielfältig, zur Erreichung des Ziels bedürfe es eines Instrumentenkastens an konkreten Maßnahmen, die von den einzelnen Dienststellen abgestimmt auf ihre jeweiligen Bedürfnisse anzupassen und auszuwählen seien. Dazu gehöre auch der Ausbau von Modellen wie Führen in Teilzeit.