11.03.2022 Gesundheit — Antwort — hib 101/2022

Leistungsbetrag für Pflegehilfsmittel weiter bei 40 Euro

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, den monatlichen Leistungsbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wieder von 40 auf 60 Euro anzuheben. Die Pflegeversicherung sei ein Teilleistungssystem, das die pflegebedingten Kosten im Rahmen von Höchstleistungsbeträgen abdecke und Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich mache, heißt es in der Antwort (20/909) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/764) der CDU/CSU-Fraktion.

Das gelte auch für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Es seien bislang von Versicherten auch keine Beschwerden in nennenswertem Umfang vorgetragen worden. Die Bundesregierung werde gleichwohl die weitere Preisentwicklung im Bereich der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Blick behalten und im Rahmen der weiteren Reformvorhaben in der Pflege etwaigen Regelungsbedarf prüfen.

Der Leistungsbetrag für diese Pflegehilfsmittel war in der Corona-Pandemie vorübergehend von bis zu 40 auf bis zu 60 Euro angehoben worden. Seit Jahresbeginn 2022 gilt wieder der Betrag von bis zu 40 Euro. Mit dem zeitweilig höheren Betrag sollten die stark gestiegenen Preise für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Schutzmasken oder Desinfektionsmittel ausgeglichen werden.

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