15.03.2022 Petitionen — Ausschuss — hib 106/2022

Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht diskutiert

Berlin: (hib/HAU) Die Krankenpflegerin Stefanie Bresnik warnt davor, durch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht „noch mehr Pflegende aus ihrem Beruf zu treiben“. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag bekräftigte Bresnik die in ihrer 126.000-mal mitgezeichneten Petition erhobene Forderung nach einem Verzicht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese mache derzeit angesichts der deutlich weniger gefährlichen Omikron-Variante keinen Sinn. Stattdessen, so die Krankenpflegerin, müsse das Gesundheitswesen mit mehr Personal ausgestattet werden, damit entsprechende Hygieneregeln besser eingehalten und die Mitarbeiter vor Überlastungen geschützt werden könnten.

Eine Impfung, die weder vor Ansteckung noch vor Transmission des Virus schützt und lediglich einen milden Verlauf verspricht, könne nicht Gegenstand einer Pflicht werden, schreibt Bresnik in ihrer Eingabe. Stationsschließungen aufgrund von Covid-Ausbrüchen unter den geimpften Mitarbeitern mit nachfolgender Infektion der zu betreuenden Patienten hätten gezeigt, „dass die Impfung ohne Testung des Personals eben nicht die vulnerablen Gruppen schützt“. Das Gegenteil sei der Fall: Das geimpfte Personal habe sich in trügerischer Sicherheit gewogen und sei ohne Test erschienen, „der für uns ungeimpfte Mitarbeiter schon längst zur täglichen Routine geworden ist“.

Ein Grund für die Ablehnung der Impfung seien Impfnebenwirkungen, sagte die Petentin während der Sitzung. „Viele Kollegen erleben diese Nebenwirkungen in ihrem klinischen Alltag und sehen, dass das nicht in Zusammenhang mit der Impfung gebracht wird“, sagte sie und sprach von einer Quote von 80 Prozent nichtgemeldeter Verdachtsfälle. „Die Impfstoffe haben nicht unser Vertrauen“, so die Petentin.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD), hielt dem entgegen, dass das Risiko einer Übertragung des Virus an Dritte durch die Impfung gesenkt werde. Was die Nebenwirkungen angeht, so könne auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) dazu alles nachgelesen werden.

Franke sagte weiter, die Länder würden die ab dem 15. März geltende Regelung im Rahmen von Ermessensvorschriften umsetzen. Die Einrichtungen meldeten die ungeimpften Mitarbeiter an die jeweiligen Gesundheitsämter. Dort werde dann entschieden, ob und an welcher Stelle die Mitarbeiter eingesetzt werden können. „Das ist Sache der Länder“, betonte der Staatssekretär. Die ungeimpften Mitarbeiter würden von den Gesundheitsämtern angehört. Zudem soll es Übergangsfristen geben, „also eine Art Bedenkzeit, ob sie sich nicht doch noch impfen lassen wollen“, sagte Franke. Vorgesehen seien auch Umsetzungsangebote an die Mitarbeiter. Erst dann könne über Beschäftigungsverbote gesprochen werden. „Das wird nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit sorgfältig geprüft“, kündigte er an.

Wie viele Mitarbeiter aus der Behindertenhilfe, aus Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus dem Job gehen könnten, vermochte der Regierungsvertreter nicht zu sagen. Das wäre reine Spekulation, weil dem BMG dazu keine Daten vorlägen. Auch die Länder könnten dazu nur ganz begrenzt Aussagen treffen, sagte Franke.

Marginalspalte