15.03.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 107/2022

Reprogrammierung von Mitteln in den Jahren 2020 und 2021

Berlin: (hib/JOH) Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit im Jahr 2021 listet die Bundesregierung tabellarisch in einer Antwort (20/868) auf eine Kleine Anfrage (20/457) der AfD-Fraktion auf. Außerdem nimmt sie Stellung zur Reprogrammierung von bereits zugesagten Mitteln der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit in den Jahren 2020 und 2021. Diese sei zwar grundsätzlich seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr möglich gewesen. Aufgrund der außergewöhnlichen globalen pandemischen Lage seit März 2020 sei die Reprogrammierung jedoch für noch nicht verfallende Verpflichtungen vorübergehend bis 31. Dezember 2021 wieder zugelassen worden und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zugutegekommen.

Informationen darüber, in welcher Höhe bereits zugesagte Mittel für welche entwicklungspolitischen Maßnahmen und Vorhaben in welchem Partnerstaat reprogrammiert wurden, übermittelt die Bundesregierung dem Bundestag als Verschlusssache. Nach „sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung“ könne die Frage nicht offen beantwortet werden, heißt es in der Begründung.

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