Technischer Fehler bei Steuerdatenübermittlung
Berlin: (hib/SCR) Ein inzwischen behobener Programmierfehler hat zu einer Datenschutzverletzung bei der Übermittlung bestimmter Umsatzsteuerdaten an andere EU-Mitgliedsstaaten geführt. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/938) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/796) aus. Die Fragesteller hatten sich zu Details des Fehlers erkundigt, der ein Verfahren für nicht im EU-Binnenmarkt ansässige Unternehmen betrifft. Nach Darstellung der Fragesteller könnten sich diese Unternehmen mittels einer Sonderregelung für eine Steueridentifizierung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat entscheiden. In diesen Fällen würden Umsatzsteuerdaten an andere Mitgliedstaaten übermittelt. Durch den technischen Fehler sei statt des gemeldeten Umsatzsteuerbetrags für das jeweilige Land die Summe der insgesamt in Deutschland gemeldeten Umsatzsteuer an die Mitgliedstaaten übermittelt worden.
Laut Antwort sind 23 Steuerpflichtige von der Datenschutzverletzung betroffen. „Bisher ist nur bekannt, dass der Mitgliedstaat Frankreich fehlerhafte Beträge angemahnt hat“, schreibt die Bundesregierung auf die Frage, ob die Betroffenen „ von anderen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der aufgrund der Falschübermittlung unberechtigten Nachforderungen gemahnt worden“ sind,