Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben
Berlin: (hib/SCR) Bei steuergesetzlichen Vorhaben soll nach Willen der Unionsfraktion künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgeabschätzung gesondert ausgewiesen werden. Damit sollen insbesondere „Umsetzungsaufwände und Zeitschiene der gewählten Gesetzesformulierung transparent“ dargelegt werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/1015) unter dem Titel „Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen“, der am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden soll.
Trotz Fortschritte im Rahmen von KONSENS („Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“) erscheinte die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung im europäischen und internationalen Kontext verbesserungsbedürftig, führt die Fraktion aus. „Für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern ist es künftig erforderlich, dass schon bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit geprüft wird. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen“, führt die Fraktion zur Begründung ihres Antrages weiter aus.