17.03.2022 Recht — Antrag — hib 121/2022

AfD-Fraktion gegen Regulierung von Telegram

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion wendet sich gegen eine Regulierung des Messenger-Dienstes Telegram. In einem Antrag unter dem Titel „Meinungsfreiheit schützen - Keine Zensur von Telegram“ (20/1029) fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „von jeglichen Aktivitäten Abstand zu nehmen, die das Ziel haben, den Messengerdienst Telegram in Deutschland zu verbieten beziehungsweise ihn im Zuge einer Netzsperre für deutsche Nutzer unerreichbar zu machen“. Weiter solle die Bundesregierung beispielsweise davon Abstand nehmen, den Dienst über das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) regulieren zu wollen und davon, „mit Drohungen einer wie auch immer durchzusetzenden Netzsperre des Dienstes Telegram ein politisch korrektes Verhalten erzwingen zu wollen“. Der Antrag soll am Donnerstag erstmals im Plenum beraten werden.

Nach Darstellung der Fraktion hat Telegram in Deutschland „in der jüngeren Zeit die Aufmerksamkeit von Politik und Strafverfolgung auf sich gezogen, weil darauf Aufrufe zur Gewalt gegen einzelne Politiker veröffentlicht wurden“. Zwei Bußgeldverfahren des Bundesinnenministeriums seien anhängig, die Bundesinnenministerin spreche davon, „den Druck auf den Messengerdienst hochhalten zu wollen“. Zudem habe die Bundesregierung mehrfach angekündigt, „den Dienst Telegram regulieren und seine Nutzung erschweren zu wollen“. Der Bundesjustizminister wolle weiterhin das NetzDG, „das zur Regulierung von Social Media-Plattformen verabschiedet wurde und nach Auffassung der Antragsteller ohnehin als verfassungswidrig angesehen werden muss“, zur Regulierung des Dienstes anwenden, kritisiert die Fraktion.

Nach Auffassung der AfD-Fraktion sind die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber „einem Messengerdienst zur privaten Kommunikation ... rechtswidrig und unverhältnismäßig“. „Sie diskreditieren die übergroße Mehrheit der Telegram-Nutzer, die ihn wegen seines Komforts, seiner Sicherheit, seiner Stabilität und seiner Geschwindigkeit für die vernetzte Kommunikation auf ihren mobilen Endgeräten nutzen“, schreibt die Fraktion, die zudem anführt, dass die Maßnahmen auch im Widerspruch zu einem Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stünden, „nach dem pauschale politische Blockaden von Webseiten und Internetdiensten gegen die Meinungsfreiheit verstoßen“.

Zur Verfolgung möglicher Straftaten schlägt die Fraktion vor, die „Mittel des Rechtsstaates“ zu verbessern. Dafür sei „speziell dafür zu sorgen, dass mehr Polizisten und Staatsanwälte eingestellt und auf der Basis eines festen anti-totalitären Wertefundaments gesondert geschult werden, um einschlägige Diskussionsgruppen auf Telegram und anderen Messengerdiensten genauer beobachten und im Bedarfsfall dagegen vorgehen zu können“.

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