18.03.2022 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 125/2022

Etats der Verfassungsorgane, des BRH und des BfDI

Berlin: (hib/SCR) Mit dem Haushaltsentwurf (20/1000) hat die Bundesregierung auch die Etat-Ansätze für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt (Einzelplan 01), den Deutschen Bundestag (Einzelplan 02), den Bundesrat (Einzelplan 03), das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19), den Bundesrechnungshof (BRH, Einzelplan 20), den Bundesbeauftragten für den Datenschutz die Informationsfreiheit (BfDI, Einzelplan 21) und den Unabhängigen Kontrollrat (Einzelplan 22) vorgelegt.

Im Etat des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes ist im Entwurf in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 44,89 Millionen Euro eine geringfügige Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr (Soll: 44,65 Millionen Euro) geplant. Die Personalausgaben sollen als größter Ausgabeposten mit 25,2 Millionen Euro zu Buche schlagen.

Der Etat des Deutschen Bundestages soll 2022 mit Ausgaben in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro um rund 43 Millionen beziehungsweise 4,1 Prozent höher ausfallen als im Vorjahr. Die Personalausgaben sind auch in diesem Etat mit 738,1 Millionen Euro der größte Ausgabeposten. Darunter fallen unter anderem die Personalausgaben der Verwaltung als auch der Abgeordneten. In der Regel werden die Ansätze des Bundestags während der parlamentarischen Beratungen angepasst, etwa der Zuschuss an die Fraktionen.

Dem Bundesrat sollen laut Entwurf in diesem Jahr mit 35,3 Millionen Euro rund 5,9 Millionen Euro weniger als im Vorjahr zur Verfügung. Das Minus entfällt auf geringere Summen für Investitionen. Im vergangen Jahren sind 7,2 Millionen Euro unter anderem für Baumaßnahmen etatisiert worden, in diesem Jahr sind es eine Million Euro. Die Personalausgaben sollen als größter Ausgabeposten mit 14,7 Millionen Euro zu Buche schlagen.

Laut Haushaltsentwurf sollen dem Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr Mittel in Höhe von 35,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das sind rund 1,3 Millionen Euro weniger als im Soll-2021. Die Minderausgaben verteilten sich auf geringere Ausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben und Investitionen. Mit 27,8 Millionen Euro ist auch in diesem Etat der Ansatz für Personal der größte Ausgabeposten.

Der Bundesrechnungshof soll in diesem Jahr mit 172,9 Millionen Euro rund vier Millionen Euro mehr zur Verfügung haben als 2021. Die Mehrausgaben fallen mit 1,3 Millionen Euro beim Personal an, der Posten ist mit rund 130 Millionen Euro der größte Ausgabeposten. Zudem sollen die Zuschüsse an den Versorgungsfonds um 1,58 Millionen Euro höher ausfallen als im vergangenen Jahr.

Im Etat des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind mit 43,2 Millionen Euro um 11,7 Million Euro beziehungsweise 37,1 Prozent höhere Ausgaben vorgesehen als im Vorjahr. Größere Ausgabesteigerung sind beim Personal (+ 5,4 Millionen Euro) vorgesehen, das mit 25,9 Millionen Euro den größten Ausgabeposten im Einzelplan ist.

Den nominell größten Ausgabeaufwuchs verzeichnet im Entwurf der Etat des Unabhängigen Kontrollrates. Der Ausgabeansatz steigt um 163,9 Prozent von 4,7 Millionen auf 12,4 Millionen Euro. Die im Laufe des vergangenen Jahres eingerichtete oberste Bundesbehörde hat die Aufgabe, die technische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes zu kontrollieren. In diesem Jahr schlagen laut Entwurf die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 5,7 Millionen Euro als größter Ausgabeposten zu Buche.

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