21.03.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Gesetzentwurf — hib 127/2022

Entwicklungsetat soll um 1,57 Milliarden Euro sinken

Berlin: (hib/JOH) Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) soll im laufenden Jahr 10,85 Milliarden Euro für ihr Ressort ausgeben dürfen, 12,6 Prozent weniger als im Vorjahressoll (12,43 Milliarden Euro) geplant. An Einnahmen sind 747,83 Millionen Euro (2021: 802,53 Millionen Euro) veranschlagt. Über das Budget des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ, Einzelplan 23) berät der Bundestag erstmals am Mittwoch, dem 23. März 2022, ab 16.30 Uhr. Grundlage ist der Etatentwurf des Bundeshaushalts 2022 (20/1000).

Obwohl der BMZ-Etat gegenüber 2021 sinken soll, wird er mit geplanten Investitionen in Höhe von 7,24 Milliarden Euro (2021: 8,42 Milliarden Euro) nach dem Haushalt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes bleiben. Die Ausgaben für Investitionen summieren sich auf 7,24 Milliarden Euro, die Zuweisungen und Zuschüsse auf 3,47 Milliarden Euro (2021: 3,88 Milliarden Euro). Zusammen mit anderen Ressorts werden die öffentlichen Ausgaben des Bundes für Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Ausgaben) nach derzeitiger Planung rund 21,62 Milliarden Euro betragen.

Das dem Volumen nach größte Kapitel macht der Bereich der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit aus. Hier sind Ausgaben in Höhe von 4,84 Milliarden Euro gegenüber 5,97 Milliarden Euro im vergangenen Jahr vorgesehen. Die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit hat daran einen Anteil von 2,1 Milliarden Euro (2021: 2,43 Milliarden Euro). Für Krisenbewältigung und Wiederaufbau sowie Infrastruktur sind 551 Millionen Euro an Investitionen und 425 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2026 eingestellt.

Das zweitgrößte Kapitel behandelt die Europäische Entwicklungszusammenarbeit sowie Beiträge an die Vereinten Nationen und an andere internationale Einrichtungen. Hierfür hat die Bundesregierung 2,22 Milliarden Euro eingestellt (2021: 2,7 Milliarden Euro). 517,21 Millionen Euro sind davon für Beiträge an die Vereinten Nationen, deren Sonderorganisationen sowie auf internationale Nichtregierungsorganisationen (2021: 654,45 Millionen Euro) vorgesehen. 566,19 Millionen Euro sollen an den Europäischen Entwicklungsfonds EEF gehen, 300 Millionen Euro an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (2021: 350 Millionen Euro).

Für den Bereich des zivilgesellschaftlichen, kommunalen und wirtschaftlichen Engagements, also der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit, hat die Bundesregierung 1,31 Milliarden Euro eingeplant. 2021 lagen die Soll-Ausgaben noch bei 1,44 Milliarden Euro. Die „entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum Umweltschutz, Biodiversität und Klimaschutz“ schlagen im Entwurf mit 751,4 Millionen Euro zu Buche (2021: 741,2 Millionen Euro). Für die Hungerbekämpfung sind 465 Millionen Euro vorgesehen (2021: 525 Millionen Euro), für die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Wiedereingliederung von Flüchtlingen 420 Millionen Euro (2021: 475 Millionen Euro).

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