Auswirkungen der Pandemie auf Dublin-Überstellungen
Berlin: (hib/STO) Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf sogenannte Dublin-Überstellungen von Asylbewerbern in ein anderes EU-Land sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/932) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/506). Danach kam das „Überstellungsgeschehen“ während der ersten Pandemiewelle im Jahr 2020 aufgrund der damaligen Einreisebeschränkungen sowie der zeitweisen Aussetzung der Dublin-Überstellungen von Mitte März bis Mitte Juni 2020 europaweit nahezu zum Erliegen. Ab Mitte Juni 2020 konnten den Angaben zufolge unter bestimmten Voraussetzungen Überstellungen in die meisten Mitgliedstaaten wieder aufgenommen werden.
„Verschiedene Parameter (zahlenmäßige Beschränkungen der werktäglich möglichen Überstellungen an Mitgliedstaaten; Verschiebung/Aussetzung von Chartermaßnahmen; Rückgang von verfügbaren Flugverbindungen; Testerfordernis vor Überstellung) beeinflussten Dublin-Überstellungen, so dass das Niveau der Überstellungen wie vor der Pandemie bisher nicht wieder erreicht werden konnte“, heißt es in der Antwort weiter. Diese Entwicklung habe sich im zweiten Jahr der Corona-Pandemie fortgesetzt.
Die Abläufe des Verfahrens bei Dublin-Überstellungen in den Jahren 2020 und 2021 sind laut Vorlage nur eingeschränkt mit den regulären Abläufen aus den vorherigen Jahren vergleichbar und stellen Ausnahmesituationen dar. Die je nach betreffendem Mitgliedstaat wechselnden pandemiebedingten Vorgaben stellten die am Vollzug beteiligten Behörden der Bundesrepublik vor „große Herausforderungen“, wie die Bundesregierung ausführt: „Pandemiebedingt fehlende Flugverbindungen, Stornierungen durch die zuständigen Mitgliedstaaten sowie organisatorische Herausforderungen bei der Erfüllung der pandemiebedingten Einreisevorgaben der Mitgliedstaaten erschwerten den Vollzug von Dublin-Überstellungen.“