21.03.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 129/2022

Landwirtschafts-Etat startet mit Umbau der Tierhaltung

Berlin: (hib/NKI) Der Haushaltsentwurf 2022 für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sieht Mittel in Höhe von rund 7,1 Milliarden Euro vor. Das geht aus dem Haushaltsgesetzentwurf (20/1000, Einzelplan 10) hervor, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung debattiert. Damit soll der BMEL-Etat im Vergleich zum Vorjahr um rund 571 Millionen Euro schrumpfen, das Minus geht im Wesentlichen auf die nur für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 bereitgestellten Zusatzmittel des Konjunkturprogramms „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunft stärken“ zurück. Im Vor-Corona-Jahr 2019 lag der BMEL-Haushalt bei rund 6,3 Milliarden Euro.

Der wichtigste Posten bleibt auch 2022 die landwirtschaftliche Sozialpolitik, für die Ausgaben von insgesamt 3,95 Milliarden Euro vorgesehen sind (2021: 4,21 Milliarden Euro). Davon entfallen 2,37 Milliarden Euro (2021: 2,48 Milliarden Euro) auf die Alterssicherung der Landwirte. Ein weiterer wesentlicher Ausgabenblock ist die landwirtschaftliche Krankenversicherung mit 1,44 Milliarden Euro (2021: 1,51 Milliarden Euro). Außerdem werden Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro (2021: 1,8 Milliarden Euro) gewährt, um land- und forstwirtschaftliche Unternehmer zu entlasten.

An der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ beteiligt sich der Bund dem Entwurf zufolge mit 1,33 Milliarden Euro (2021: 1,16 Milliarden Euro).

Die Ausgaben für Marktordnung und Maßnahmen der Notfallvorsorge werden mit 200,3 Millionen Euro beziffert (2021: 175,43 Millionen Euro). Für „internationale Maßnahmen“ sieht der Entwurf 65,93 Millionen Euro vor (2021: 68,46 Millionen Euro). Wie aus einer Anlage zum Einzelplan hervorgeht, sollen die Mittelzuweisungen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft 5,05 Milliarden Euro (2021: 5,15 Milliarden Euro) betragen. Dazu zählen auch die Brüsseler Direktzuweisungen an die Landwirte.

Für den Umbau der Tierhaltung plant die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro im Bundeshaushalt ein. Diese sollen ab 2023 fließen und bis 2026 verteilt werden. Das Geld soll vor allem zur Förderung von Investitionen in Tierwohl-Ställe verwendet werden und ein erster Schritt für ein Paket zum Umbau der Tierhaltung sein.

Im Kapitel „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“ ist nachzulesen, wie das Geld im Detail ausgegeben werden soll. Im Jahr 2022 umfassen die Mittel insgesamt 427 Millionen Euro (2021: 441,2 Millionen Euro). Davon sind 68 Millionen Euro (2021: 89,62 Millionen Euro) für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe veranschlagt. Gefördert werden können insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Weiterer wesentlicher Ausgabeschwerpunkt mit 58 Millionen Euro (2021: 53,3 Millionen Euro) ist das Programm zur Innovationsförderung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher. Das Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) werden mit rund 33 Millionen Euro gefördert. Außerdem sind 51,9 Millionen Euro (2021: 63,24 Millionen Euro) für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) veranschlagt. Für die Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind 51,4 Millionen Euro (2021: 36 Millionen Euro) und für das Bundesprogramm Nutztierhaltung 44,1 Millionen Euro (2021: 58 Millionen Euro) veranschlagt. Zur Entwicklung und Markteinführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung sieht der Plan zwei Millionen Euro vor.

Auch die Etats einiger Institute, die an die Finanzierung des BMEL angebunden sind, haben sich vergrößert. So erhält das Julius-Kühn-Institut 100,7 Millionen Euro (2021: 87,9 Millionen Euro). Das Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit Hauptsitz in Quedlinburg, ist eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Bundesoberbehörde. Das Institut ist insbesondere in den Bereichen Pflanzengenetik, Pflanzenbau, Pflanzenernährung und Bodenkunde sowie Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit forschend tätig.

Der Etat des Friedrich-Loeffler-Instituts soll 125 Millionen Euro (2021: 116,5 Millionen Euro) betragen. Die Mitarbeiter des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit mit Hauptsitz auf der Insel Riems forschen in den Bereichen Tiergesundheit, Tierernährung, Tierhaltung, Tierschutz sowie tiergenetische Ressourcen. Daneben nimmt das Friedrich-Loeffler-Institut gesetzliche Aufgaben insbesondere im Rahmen des Tierseuchengesetzes und des Gentechnikgesetzes wahr. Das Institut ist eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Bundesoberbehörde.

Mit 89 Millionen Euro (2021: 83 Millionen Euro) können die Forscher des Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts rechnen. Das Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei mit Hauptsitz in Braunschweig ist eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Bundesoberbehörde. Querschnittsartig bearbeitet werden hier insbesondere die Bereiche Ökonomie (Mikro- und Makroökonomie der Land-, Forst-, Holz-, Ernährungs- und Fischwirtschaft), Technologie, stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe, Klima und Biodiversität.

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