22.03.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 132/2022

Fast 3.000 Aufnahmezusagen für Ortskräfte aus Afghanistan

Berlin: (hib/JOH) Nach Angaben der Bundesregierung sind für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 11. Februar 2022 2.894 Aufnahmezusagen für afghanische Ortskräfte (ohne Familienangehörige) der deutschen Entwicklungszusammenarbeit über das Ortskräfteverfahren erteilt worden. Zu diesen Ortskräften zählt die Bundesregierung laut einer Antwort (20/937) auf eine Kleine Anfrage (20/610) der AfD-Fraktion nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der KfW Entwicklungsbank, der deutschen Nichtregierungsorganisationen, „die mit Wissen und Wollen der Bundesregierung Projekte der Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt haben“, sowie nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Consultingunternehmen in Vorhaben der finanziellen oder technischen Zusammenarbeit.

Über wie viele Ortskräfte die deutsche Entwicklungszusammenarbeit seit 2013 und aktuell verfügt, kann die Bundesregierung nur eingeschränkt mitteilen, da die Veröffentlichung „die besonders schützenswerten Interessen von ehemaligen beziehungsweise aktuell im Einsatz tätigen nationalen Mitarbeitenden erheblich nachteilig berühren“ könne. Teile der Anlagen hat sie daher mit dem Geheimhaltungsgrad „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat an den Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme übermittelt.

Sie betont, sie beobachte mit Sorge, dass sich die Menschenrechtslage in Afghanistan weiter verschlechtere. Ihrer Kenntnis nach gibt es Fälle, „in denen eine über das allgemeine Gefährdungsniveau hinausgehende Gefährdung von Ortskräften der deutschen Entwicklungszusammenarbeit besteht, die sich aus ihrer ehemaligen Tätigkeit für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ergibt“.

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