22.03.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 133/2022

Strukturförderung wird weiter finanziert

Berlin: (hib/EMU) Strukturstärkungsmaßnahmen auf Grundlage der 2. Säule des Investitionsgesetzes Kohleregion (InvKG) werden seit dem Haushaltsjahr 2020 durchgeführt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/973) auf eine Kleine Anfrage (20/856) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten hatten gefragt, warum die Bundesregierung keine Vorsorge dafür getroffen habe, dass bei der Haushaltsplanung 2021 durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen Maßnahmen der sogenannten Arm-2-Förderung bereits ab 1. Januar 2022 finanziert werden konnten. Nach Informationen der Fragesteller hätte mit der Umsetzung der Maßnahmen nicht oder nur teilweise begonnen worden können.

„Alle bis zum 31. Dezember 2021 begonnenen Strukturstärkungsmaßnahmen laufen auch während der vorläufigen Haushaltsführung 2022 weiter“, heißt es von der Bundesregierung. Dies gelte insbesondere auch für die vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossenen Strukturstärkungsmaßnahmen in Sachsen und Brandenburg, die 2020 oder 2021 begonnen worden seien.

Auf die Frage der Fraktion Die Linke, welche Auswirkungen der verspätete Maßnahmenbeginn für den von der Koalition vereinbarten beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung bis „idealerweise“ 2030 habe, antwortet die Bundesregierung, es gebe „keine Auswirkung auf die Entscheidung der Koalition“, dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung „idealerweise“ bis 2030 gelingen solle.

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