23.03.2022 Recht — Antwort — hib 135/2022

Verleih von E-Books

Berlin: (hib/SCR) Der Bund kann nicht einseitig die sogenannten Bibliothekstantiemen anheben. Die Höhe der Pauschale beruhe „auf einer vertraglichen Einigung zwischen den nutzenden Einrichtungen einerseits und den Rechteinhabern andererseits“.Komme es nicht zu einer Einigung, „so hält das Verwertungsgesellschaftengesetz Prozeduren bereit, um Vergütungsfragen im Streitfall zu schlichten oder auch gerichtlich klären zu können“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/1046) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/859).

Darin betont die Bundesregierung ferner, dass sie vorhabe, „ergebnisoffen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in den Dialog mit den betroffenen Akteuren einzutreten und nach sorgfältiger Erwägung aller Argumente zu prüfen, ob beziehungsweise welche gesetzlichen oder außergesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um faire Rahmenbedingungen für das E-Lending zu gewährleisten“. Die Meinungs- und Entscheidungsbildung dazu sei noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter.

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