01.04.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 148/2022

Regierung hat Prüfrecht bei ausländischen Investitionen

Berlin: (hib/EMU) Wenn ein Investor aus dem Ausland eine Beteiligung an einem deutschen Unternehmen erwirbt, das Rüstungsgüter entwickelt beziehungsweise herstellt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Prüfrecht. Das geht aus einer Antwort (20/1195) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/917) der AfD-Fraktion hervor.

Dieses Recht liege dann vor, wenn ein ausländischer Investor zehn oder mehr Prozent der Stimmrechte im Unternehmen erwirbt. Prüfmaßstab sei, ob der Erwerb wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik beeinträchtige, schreibt die Bundesregierung. Die AfD-Fraktion hatte wissen wollen, ob ein Verkauf der Sparte Marine Systems der Thyssenkrupp AG von der Zustimmung der Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, beziehungsweise Verteidigung abhängig sei.

Auf die Frage der Abgeordneten, ob die Sicherung von Arbeitsplätzen bei der Entscheidung über Rüstungsexportgenehmigungen des maritimen Sektors eine Rolle spiele, antwortete die Bundesregierung, dass gemäß den Vorgaben der „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ beschäftigungspolitische Gründe keine ausschlaggebende Rolle bei Entscheidungen über Ausfuhren in Drittländer spielen dürften. Es werde jedoch berücksichtigt, dass der Marineschiffbau als „sicherheits- und verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie“ anzusehen sei.

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