01.04.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 149/2022

Regierung: Wichtige Verbesserung bei Digital Markets Act

Berlin: (hib/EMU) Die derzeit zur Debatte stehenden Positionen des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments zum Digital Markets Act (DMA) sehen laut einer Antwort (20/1162) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/847) der CDU/CSU-Fraktion wichtige Verbesserungen an dem ursprünglichen Gesetz über digitale Märkte vor. Die Unionsfraktion hatte nach einer Bewertung des derzeitigen Gesetzgebungsprozesses durch die Bundesregierung gefragt.

Die Position des Europäischen Parlaments sehe „neue, ambitionierte Vorschläge“ vor, die in Teilen auf der Linie der Bundesregierung lägen, heißt es in der Antwort. Da der Digital Markets Act und das nationale Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterschiedliche Regelungsansätze enthielten, sei ein abschließender Vergleich der Entwürfe jedoch nicht möglich.

Auf die Frage der Abgeordneten, für welche Unternehmen nach Auffassung der Bundesregierung der DMA gelten solle, antwortet die Bundesregierung, dass sie sich in den bisherigen Verhandlungen für einen „fokussierten Adressatenkreis“ ausgesprochen habe. „Die Forderung der Monopolkommission nach einem Ökosystem-Kriterium war im Rahmen der Verhandlungen nicht durchsetzbar“, heißt es weiter. Als Ökosystem-Kriterium wird in der Kleinen Anfrage der Union die Forderung der Monopolkommission bezeichnet, nur solche Unternehmen als Gatekeeper zu definieren, die mindestens zwei Plattformservices mit entsprechenden Nutzer- und Umsatzzahlen anbieten oder eine Doppelrolle einnehmen, zum Beispiel als Plattformanbieter und Produktanbieter.

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