06.04.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 155/2022

Kontakte des Heidelberger Täters in die rechtsextreme Szene

Berlin: (hib/STO) Um Kontakte des Täters von Heidelberg in die rechtsextreme Szene geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/1241) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/996). Wie die Fraktion darin schrieb, erschoss ein 18-Jähriger am 24. Januar 2022 eine 23-jährige Studentin und verletzte weitere Studierende an der Universität Heidelberg zum Teil schwer. Wissen wollte die Fraktion unter anderem, ob Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse darüber vorgelegen haben, dass der Täter „Kontakte zur neonazistischen Partei ,Der Dritte Weg' gehabt haben soll“.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, befanden sich personenbezogene Daten, die dem Täter zugerechnet werden können, auf einer am 14. Dezember 2020 im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingegangenen Personenliste mit Bezügen zur Partei „Der Dritte Weg“. Der Eintrag sei mit dem Vermerk „Austritt 08.10.2019“ versehen gewesen. „Weitere Erkenntnisse lagen zur seinerzeit minderjährigen Person nicht vor und sind auch bis zur Tat nicht angefallen“, heißt es in der Antwort weiter.

Danach war die Tat vom 24. Januar Gegenstand der Arbeitsgruppe Lage des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums - Rechts“ vom 27. Januar. Die Befassung mit einem Beitrag des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg erfolgte laut Bundesregierung „mangels Vorliegens eines politischen Tatbezugs ausdrücklich allein wegen der Schwere der Tat und der bundesweiten Aufmerksamkeit“. Da sich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer politisch motivierten Tat oder für eine Tatbeteiligung weiterer Personen auch in der Folge nicht mehr ergeben hätten, habe der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof „weder einen - der Prüfung eines strafprozessualen Anfangsverdachts für eine in die Bundeszuständigkeit fallende Straftat dienenden - ARP-Vorgang angelegt noch nachfolgend Anfragen an das BfV gestellt oder von dort Informationen erhalten“.

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