07.04.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 166/2022

Die meisten Waffen kommen aus Belgien

Berlin: (hib/EMU) In den Jahren 2011 bis 2022 (Stand einschließlich Februar) hat die Bundesrepublik Deutschland die meisten Einfuhrgenehmigungen für Waffen, die in den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden sowie der Behörden des Strafvollzugs zum Einsatz kommen, nach Belgien erteilt. Das geht aus einer Antwort (20/1247) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/879) der Fraktion Die Linke hervor. Die Abgeordneten hatten gefragt für welche Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen Einfuhrgenehmigungen erteilt wurden. Die Bundesregierung listet unter anderem voll- und halbautomatische Gewehre, Maschinenpistolen und Granatwaffen auf.

Auf die Frage der Fraktion Die Linke, ob es zutreffe, dass lediglich die Einfuhr von Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, genehmigungspflichtig sei, antwortet die Bundesregierung: „Es trifft zu, dass die Einfuhr von Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Kriegswaffenkontrollgesetz genehmigungspflichtig ist.“ Zudem sei die Einfuhr von Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen, gemäß § 29 Waffengesetz erlaubnispflichtig.

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