07.04.2022 Recht — Gesetzentwurf — hib 167/2022

AfD: Alle Geschlechter für Exhibitionismus bestrafen

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion fordert mit einem Gesetzentwurf (20/1321) eine „geschlechtsneutrale Ausgestaltung des Exhibitionismustatbestands“ im Strafgesetzbuch (StGB). Aus Sicht der Fraktion handelt es sich um eine „offensichtliche Strafbarkeitslücke“ und eine „ungerechtfertigte Privilegierung“ von Personen weiblichen und diversen Geschlechts, für die es keine tragende Begründung gebe. Sowohl Personen weiblichen sowie auch diversen Geschlechts könnten „auf die gleiche Art wie ein Mann auch durch eine sexuell motivierte Entblößungshandlung ihr Geschlechtsteil zur Schau stellen, um auf diesem Wege eine andere Person gegen ihren Willen auf schockierende Art und Weise zu konfrontieren.“ Genau dies sei aber der Schutzzweck des Paragrafen im Strafgesetzbuch, führt die Fraktion aus.

Aktuell heißt es in Paragraf 183 Absatz StGB: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Nach Willen der AfD soll der Begriff „Mann“ durch „Person“ ersetzt werden. In Absatz 3 des Paragrafen, der exhibitionistische Handlungen unter anderem im Kontext des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen beziehungsweise sexuellen Missbrauchs von Kindern betrifft, solle die Formulierung „ein Mann oder eine Frau“ durch „eine Person“ ersetzt werden.

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