12.04.2022 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antrag — hib 172/2022

CO2-Preis soll von Vermietern getragen werden

Berlin: (hib/NKI) Die Fraktion Die Linke fordert angesichts der steigenden Heizkosten eine rasche Änderung der Heizkostenverordnung und der Betriebskostenverordnung. In einem Antrag (20/1329), der Donnerstag, 28. April 2022, erstmals im Bundestag beraten werden soll, wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, „damit die CO2-Preise im Wärmebereich schnellstmöglich, spätestens zum Beginn der nächsten Heizperiode im Herbst 2022, nicht mehr von Mieterinnen und Mietern zu tragen sind, sondern vollständig von Vermieterinnen und Vermietern“ getragen werden.

Für private Kleinvermieter, „die durch die Kosten energetischer Sanierung in eine wirtschaftliche Notlage geraten“, soll ein Härtefallfonds eingerichtet werden.

Zudem wird ein Gesetzentwurf verlangt, der kommunale Unternehmen im Bereich der Nah- und Fernwärmeversorgung gezielt finanziell so entlaste, dass CO2-bedingte Preisaufschläge bei den Heizkosten für Mieter kompensiert werden könnten.

Hintergrund seien die stark gestiegenen Energiepreise. Nach Berechnungen des Mieterbundes entstünden Mietern in einer unsanierten Wohnung durch den CO2-Preis nach aktueller Rechtslage allein im Jahr 2022 Mehrkosten von 130 Euro bei Gasheizungen und 190 Euro bei Ölheizungen. In drei Jahren lägen sie nach Angaben des Mieterbundes jährlich bei 240 Euro für Ölheizungen und 350 Euro bei Gasheizungen.

Das im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorgeschlagene Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen werde Mieter weiterhin belasten. Je nach Gebäudeenergieklasse soll es möglich sein, dass die Mieter zwischen 10 Prozent und 100 Prozent des CO2-Preises bezahlen müssten. Auch in der schlechtesten Gebäudeenergieklasse sollten die Mieter am CO2-Preis beteiligt werden. Der Deutsche Mieterbund kritisierte diese geplante Ausgestaltung. Selbst ein geringer Anteil der Kostenübernahme des CO2-Preises würde für arme Mieter eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Denn sie hätten keinerlei Möglichkeiten, die Wärmekosten zu reduzieren. Zudem werde die Anreizwirkung für energetische Sanierung für Vermieter durch die Beteiligung der Mieter am CO2-Preis verringert, heißt es in dem Antrag.

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