13.04.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 173/2022

Regierung: Förderstopp wurde von KfW-Vorstand beschlossen

Berlin: (hib/EMU) Die Entscheidung, den Antragsstopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 31. Januar 2022 auf den 24. Januar 2024 vorzuziehen, ist per Vorstandsbeschluss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefällt worden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1315) auf eine Kleine Anfrage (20/1090) der AfD-Fraktion.

Zum Zeitpunkt des vorläufigen Förderstopps lagen bei der KfW 23.900 Anträge vor, heißt es in der Antwort. „Alle bis zum vorläufigen Förderstopp eingegangenen Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und - bei Förderfähigkeit - genehmigt“, heißt es weiter. Damit habe die Bundesregierung eine rechtssichere Lösung für alle Betroffenen gefunden.

Auf die Frage der AfD-Abgeordneten, in welcher Höhe der Fördertopf zum Zeitpunkt der Verkündung des Förderstopps durch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) in Anspruch genommen worden war, antwortet die Bundesregierung: „Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung standen der KfW zum Jahresbeginn Neuzusagen im Rahmen der BEG Haushaltsmittel in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung.“ Davon seien durch Bewilligungen im Januar 2022 in Höhe von 3,2 Milliarden Euro gebunden gewesen. Wie es in der Antwort weiter heißt, hätten bei der KfW noch nicht bewilligte Anträge mit einem Mittelbedarf von 7,2 Milliarden Euro vorgelegen.

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