Union fragt nach Entschädigung in Flutgebieten
Berlin: (hib/MIS) Nach Auffassung der Unionsfraktion gibt es im Ahrtal anhaltende Irritationen bei der Frage des Wertes und damit der Entschädigung für die von der Flut betroffenen Grundstücke: Vormals wertvolle Grundstücke lägen jetzt im Flussbett, der Ursprungszustand sei nicht mehr wiederherstellbar und aus Gründen des Hochwasserschutzes auch nicht anzustreben, wie die Abgeordneten von CDU und CSU in einer Kleinen Anfrage (20/1384) schreiben. Für die Entschädigung werde in aller Regel bisher allgemein nur der aktuelle Wert der Grundstücke angesetzt - das sei häufig nur ein Zehntel, Zwanzigstel oder sogar noch weniger des Wertes vor dem Flutereignis.
Die Fraktion möchte wissen, ob die Bundesregierung von diesen Problemen weiß, ob sie sich in Gesprächen mit den betroffenen Bundesländern befinde und ob sie die bisherigen Regelungen für angemessen oder Anpassungen für eventuell nötig halte.