19.04.2022 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 178/2022

„Mögliche Einschränkungen der Lehrfreiheit eines Dozenten“

Berlin: (hib/STO) „Mögliche Einschränkungen der Lehrfreiheit eines Dozenten an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/1390). Darin schreibt die Fraktion, dass dem Politikwissenschaftler Professor Martin Wagener, der an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in den Fachbereichen Nachrichtendienste, Internationale Politik, Sicherheitspolitik und Ostasien lehre, am 25. Oktober 2021 vom Bundesnachrichtendienst (BND) mitgeteilt worden sei, dass er ab sofort Hausverbot an der Hochschule habe und auch deren offizielle digitale Lernplattform nicht mehr nutzen dürfe, um mit seinen Studenten in Kontakt zu treten. In einer Liegenschaft des BND befindet sich der Vorlage zufolge das Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung, an dem Wagener lehrt.

Weiter führt die Fraktion aus, dass die ARD berichte, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe dem BND mitgeteilt gehabt, dass „sicherheitsrelevante Erkenntnisse“ im Zusammenhang mit Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ vorlägen und er sich dort einer ähnlichen Argumentation bediene wie die vom BfV als rechtsextremen eingestufte „Identitäre Bewegung Deutschland“.

Wissen wollen die Abgeordneten, was die „sicherheitsrelevanten Erkenntnisse“ im Zusammenhang mit Wageners Buch sind, „die das BfV dem BND laut ARD übermittelt haben soll“. Auch fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung die „Einschränkungen der Lehrfreiheit“ Wageners beurteilt, die aus dem von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gegen ihn verhängten Hausverbot sowie dem Verbot resultierten, über die offizielle digitale Lernplattform der Hochschule mit seinen Studenten in Kontakt zu treten.

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