Gesetzentwurf zur Senkung der EEG-Umlage wird präzisiert
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf (20/1025) der Fraktionen SPD, Grüne und FDP „zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ zugestimmt. Die Änderung betrifft einen Passus, nach dem eine Verpflichtung zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Strombezugspreise nur dann besteht, wenn die EEG-Umlage in die jeweilige Preiskalkulation eingeflossen sei. Das war kritisiert worden, weil es sich bei der Preiskalkulation um ein Betriebsgeheimnis handele, das als interner Prozess nicht transparent nachvollziehbar sei und ein Schlupfloch für die Unternehmen bieten könne, um die Senkung zu umgehen. Das will die geänderte Fassung vermeiden, indem sie eine Regelvermutung einführt. „Dem § 118 werden die folgenden Absätze angefügt: “Es wird vermutet, dass die Umlage nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in die Kalkulation der Preise eingeflossen ist, es sei denn, der Stromlieferant weist nach, dass dies nicht erfolgt ist.„ Und: “Es wird vermutet, dass die Umlage nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes gemäß Satz 1 Nummer 1 Kalkulationsbestandteil ist, es sei denn, der Stromlieferant weist nach, dass dies nicht erfolgt ist.„ Die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Union und der Linken stimmten für die Änderung, die AfD enthielt sich. Anschließend stimmten die Abgeordneten der Koalitionfraktionen, der Fraktionen von Union und der Linken für den so geänderten Gesetzentwurf, der am Donnerstag im Bundestag abschließend beraten werden soll, die AfD-Fraktion stimmte dagegen.