27.04.2022 Finanzen — Ausschuss — hib 193/2022

Zwei Anhörungen beschlossen

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. Am 9. Mai 2022 wird eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111) stattfinden. Darin geht es unter anderem um die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber sowie um Verlängerungen der Homeoffice-Pauschale und verbesserte Abschreibungs- und Verlustverrechnungsmöglichkeiten. Gegenstand der Anhörung soll auch der von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Antrag (20/1331) mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ sein. Darin fordert die Unionsfraktion, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen. Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt.

Eine weitere öffentliche Anhörung wird am 16. Mai 2022 stattfinden. Dabei wird es um den bisher noch nicht im Bundestag eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gehen. Damit soll der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß Paragraph 233a der Abgabenordnung in Zukunft auf 0,15 Prozent pro Monat festgelegt werden.

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