Weiterbetrieb von Kernkraftwerken
Berlin: (hib/SAS) Der Ausschluss des Weiterbetriebs von Kernkraftwerken ist Ergebnis einer fachlichen Prüfung der zuständigen Ministerien und beruht zudem auf Gesprächen mit den Betreibern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1470) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1268).
Diese hatte sich nach den Daten und Erkenntnissen erkundigt, auf deren Basis die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zum Ergebnis gekommen ist, „dass ein Weiterbetrieb der derzeit noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke auszuschließen sei“. Die Fraktion fragte zudem, ob im Fall der mit dem Prüfvermerk vom 7. März 2022 im Internet veröffentlichten Prüfung des Weiterbetriebs von Kernkraftwerken aufgrund des Ukraine-Krieges eine „Express-Prüfung“ vorgelegen habe.