27.04.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 195/2022

Kleine Änderungen im Arbeits-Etat beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch die Beratungen zum Haushalt 2022 mit dem Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11, 20/1000) fortgesetzt. Den um Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen geringfügig ergänzten Einzelplan nahm der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition an. Weitere Änderungen können gegebenenfalls noch in der Bereinigungssitzung am 19. Mai vorgenommen werden, dann werden auch die Personaltitel aufgerufen.

Die Koalitionsfraktionen setzten im Ausschuss eine Erhöhung im Titel „Kostenerstattung für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Überwachungsstelle barrierefreie IT an die DRV Knappschaft-Bahn-See“ um 181.000 Euro auf 2,3 Millionen Euro durch. Die Mittel dienten „der Umsetzung der Ziele aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verstetigung des letztjährigen Ansatzes“, führen die Fraktionen zur Begründung aus. Gegenfinanziert wird die Erhöhung durch eine Kürzung im Titel „Denkfabrik Digitale Arbeitsgemeinschaft“, für den nunmehr 41,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen sollen. Zudem soll die Nationale Armutskonferenz mit nunmehr 30.000 Euro und damit um 20.000 Euro mehr als im Regierungsentwurf gefördert werden.

Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Die Unionsfraktion hatte unter anderem einen neuen Titel „Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit“ mit einem Ansatz von einer Milliarde Euro vorgeschlagen. Damit solle der Fehlbetrag im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in Form eines Zuschusses gedeckt werden und somit „die Autonomie der Bundesagentur für Arbeit“ gesichert werden. Zur Gegenfinanzierung schlug die Fraktion vor, den Titel „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ in selber Höhe zu streichen.

Die AfD-Fraktion forderte unter anderem die Anpassung diverser Titel an aus ihrer Sicht geringere Bedarfe beziehungsweise „unter Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten“. Mehrausgaben forderte die Fraktion unter anderem im Titel „Förderung von Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation“. Der Mittelansatz im Regierungsentwurf sei unzureichend.

Die Fraktion Die Linke schlug ebenfalls die Umwandlung des Darlehens an die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss vor. Mit weiteren Anträge forderte die Fraktion unter anderem eine Anhebung des Regelbedarfs für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie die Einführung einer „Solidarischen Mindestrente“.

Im Regierungsentwurf (ohne Ergänzungshaushalt) sind in dem Einzelplan Ausgaben in Höhe von 160,1 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 4,8 Milliarden Euro weniger als im Soll für 2021.

Die Haushaltsberatungen im Ausschuss sollen nach aktueller Planung mit der sogenannten Bereinigungssitzung am 19. Mai enden. Die abschließende Beratung des Haushaltsgesetzes soll in der Woche 30. Mai bis 3. Juni stattfinden.

Marginalspalte