27.04.2022 Gesundheit — Anhörung — hib 195/2022

Experten für Überprüfung der sektoralen Impfpflicht

Berlin: (hib/PK) Nach der gescheiterten allgemeinen Corona-Impfpflicht setzen sich Gesundheitsexperten für eine Überprüfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein, die seit Mitte März gilt. Ursprünglich war die sektorale Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen als erster Schritt vorgesehen, gefolgt von einer allgemeinen Impfpflicht, die unlängst im Bundestag jedoch keine Mehrheit gefunden hatte. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge der Unionsfraktion (20/687) und der AfD-Fraktion (20/699) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, die durchschnittliche Impfquote in Kliniken liege bei 95 Prozent. Die Krankenhäuser hätten dennoch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stets unterstützt, allerdings unter der Maßgabe, dass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zwingend folgen werde. Mit der gescheiterten Gesetzesinitiative für eine wenigstens altersbezogene Impfpflicht sei diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Den Beschäftigten in den Krankenhäusern sei nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet würden, während die von ihnen betreuten Patienten von den Regelungen nicht erfasst seien. Daher sollte die sektorale Impfpflicht sofort ausgesetzt werden.

Ähnlich argumentierte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Mit der Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht gehöre die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand. Der Verband habe immer deutlich gemacht, dass ein wirksamer Schutz vulnerabler Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erst dann sichergestellt werden könne, wenn alle Kontaktpersonen über einen wirksamen Impfschutz verfügten. Die allgemeine Impfpflicht wäre daher als zweiter Schritt eine essentielle Folge gewesen, erklärte der bpa.

Auf die grundsätzliche Bedeutung der Impfungen in der Corona-Pandemie ging der Deutsche Caritasverband ein. Auch wenn die Impfung eine mögliche Infektion durch die kursierenden Corona-Virusvarianten nicht verlässlich verhindere, schütze sie doch zuverlässig vor einer schweren Covid-Erkrankung oder gar einem tödlichen Verlauf. Es müsse nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht alles getan werden, um den Schutz vor Infektionen zu verbessern. Zudem gelte es, den vielen Falschinformationen über die Corona-Impfung entgegenzutreten.

Der Deutsche Städtetag erklärte, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei richtig, der rechtliche Rahmen für die Umsetzung sei jedoch schlecht. Die Regeln wiesen neben Unklarheiten eine Reihe von Inkonsistenzen auf. Mit konkreten Betretungsverboten sei zudem kaum vor den Sommermonaten zu rechnen. Damit stelle sich die Frage, ob dies mit dem Auslaufen der Impfpflicht zum Jahresende 2022 zu vereinbaren sei.

Der Allgemeinmediziner Gunter Frank aus Heidelberg äußerte in der Anhörung erhebliche Vorbehalte gegen die Corona-Impfungen und warnte nachdrücklich vor häufig auftretenden, schweren Nebenwirkungen.

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