28.04.2022 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 199/2022

Ergänzungshaushalt eingebracht

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat wie angekündigt einen Ergänzungshaushalt (20/1200) zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 (20/1000) eingebracht. Mit dem Ergänzungshaushalt sollen nach Darstellung der Regierung vor allem die finanziellen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine abgebildet werden.

Demnach plant die Bundesregierung in diesem Jahr nunmehr mit Ausgaben in Höhe von 483,9 Milliarden Euro. Das sind 26,3 Milliarden Euro mehr als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Die Einnahmen sollen um 12,9 Milliarden Euro geringer ausfallen als bislang angenommen. Die Nettokreditaufnahme soll gegenüber dem Regierungsentwurf um weitere 39,2 Milliarden Euro auf nunmehr 138,9 Milliarden Euro steigen.

Die wesentlichen Änderungen - mit Ausnahme der erhöhten Kreditaufnahme - gegenüber dem bisherigen Regierungsentwurf sind vorerst im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) veranschlagt.

So treten zu den bereits im ursprünglichen Entwurf dort etatisierten Globalen Mindereinnahmen von 3,8 Milliarden Euro weitere 12,9 Milliarden Euro. Laut Bundesfinanzministerium sollen die Mindereinnahmen unter anderem aus den geplanten Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger aufgrund der hohen Energiepreise resultieren. Zudem sollen die Länder und Kommunen so mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei den Mehraufwendungen für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine unterstützt werden.

Zudem wird in dem Einzelplan eine Globale Mehrausgabe in Höhe von 13,7 Milliarden Euro samt Verpflichtungsermächtigung in Höhe von einer Milliarde Euro für die kommenden Haushaltsjahre als Vorsorge veranschlagt. Laut Haushaltsvermerk dienen die Mittel des Ansatzes „ zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden“. Im Haushaltsausschuss verwies Finanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch darauf, dass in dem Titel auch schon die im laufenden Haushaltsjahr genehmigten und in Genehmigung befindlichen außer- und überplanmäßigen Ausgaben enthalten sind.

Der Titel „Kosten im Zusammenhang mit der Anlegung und Auflösung von Gasreserven“ wird mit der Ergänzung von 1,5 Milliarden Euro auf 2,5 Milliarden Euro erhöht. Für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ sollen nunmehr zwei Milliarden Euro und damit 1,775 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf ausgegeben werden können.

Als eigene Titelgruppe „Verstärkung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg“ sind für insgesamt elf Einzelpläne höhere Ausgaben in Zusammenhang mit dem Konflikt vorgesehen. Laut als verbindlich erklärtem Haushaltsvermerk dienen die damit verbundenen Mittel „allein dem Zweck, die Auswirkungen der jetzt zwingend notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine abzubilden. Es können vor diesem Hintergrund nur solche Ausgaben geleistet werden, die der Umsetzung des vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmepaketes des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten, die Beschlüsse des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7. April 2022 sowie sonstige kurzfristig zwingend erforderliche Maßnahmen zur Abmilderung der unmittelbaren Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine dienen.“

So sind für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 5,2 Milliarden Euro als Verstärkungsmittel veranschlagt. Fünf Milliarden Euro davon sollen in ein „Zuschussprogramm für energieintensive Unternehmen“ fließen, heißt es in den Ergänzungshaushalt. Für Maßnahmen im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind beispielsweise zusätzliche 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Davon sollen laut Bundesfinanzministerium zwei Milliarden Euro für Mehrausgaben aufgrund des Übergangs der Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II und das SGB XII anfallen.

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