Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat bringt erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht (20/1541) ein. Eine im Oktober 2020 eingebrachte inhaltsgleiche Vorlage (19/23567) war zum Ende der Wahlperiode für erledigt erklärt worden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen laut Vorlage die Vorschläge der „Kommission Kinderschutz“ der Landesregierung Baden-Württemberg zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) umgesetzt werden. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge der sogenannte Staufener Missbrauchsfall, der in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit gefunden habe und neben der Frage, ob von den beteiligten staatlichen Institutionen Fehler gemacht wurden, zu der Frage geführt habe, ob und gegebenenfalls wie die bestehenden Verfahren des Kinderschutzes verbessert werden können, um Kindern und Jugendlichen größtmöglichen Schutz zu bieten. Die „Kommission Kinderschutz“ habe über hundert Einzelempfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes erarbeitet und der Öffentlichkeit am 17. Februar 2020 in einem Abschlussbericht vorgestellt.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das grundsätzliche Anliegen des Bundesrates. Der erneut eingebrachte Entwurf sei „jedoch in wesentlichen Teilen veraltet und im Übrigen nicht zielführend“, heißt es weiter in der Stellungnahme.