03.05.2022 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 207/2022

Regierung will Windenergie-Ausbau auf See beschleunigen

Berlin: (hib/MIS) In Deutschland soll die Stromversorgung im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um das zu erreichen, sollen die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 erheblich gesteigert werden. Wegen der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen auf See und für Offshore-Anbindungsleitungen will die Bundesregierung rasch handeln: Der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (20/1634„) soll die nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Der Entwurf soll am kommenden Donnerstag mit zwei weiteren energiepolitischen Gesetzentwürfen der Bundesregierung (20/1630, 20/1599) in erster Lesung im Bundestag beraten werden.

Dafür sieht er vor, Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen vorzuziehen und nicht zentral voruntersuchte Flächen an zwei separaten Terminen im Jahr auszuschreiben. Es sollen unterschiedliche Ausschreibungsdesigns für zentral voruntersuchte Flächen und für nicht zentral voruntersuchte Flächen eingeführt werden. Für zentral voruntersuchte Flächen soll der Zuschlag in der Ausschreibung an den Bieter mit dem geringsten anzulegenden Wert für einen Differenzvertrag mit zwanzigjähriger Laufzeit erfolgen. Für nicht zentral voruntersuchte Flächen solle die Vergabe anhand qualitativer Kriterien erfolgen, heißt es. Die Kriterien neben der Zahlung sind der Energieertrag, der umfassendste Abschluss von Stromdirektabnahmeverträgen, die mit den eingesetzten Gründungstechnologien verbundene Schallbelastung und Versiegelung des Meeresbodens und die Recyclingfähigkeit der Rotorblätter. Die Einnahmen aus den Zahlungen sollen zu 80 Prozent in die Offshore-Netzumlage und zu 20 Prozent in den Naturschutz fließen.

Darüber hinaus sollen mehrere Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren eingeführt werden, so soll der Zeitraum für die Gebotsabgabe bei zentral voruntersuchten Flächen wird auf vier Monate verkürzt, Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte stärker gebündelt und das Planfeststellungsverfahren durch ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden.

Mit einer Änderung der Beschäftigungsverordnung soll laut Entwurf darüber hinaus ein besonderer Arbeitsmarktzugang für Beschäftigte aus Drittstaaten geschaffen werden, die sich für den Bau und die Instandsetzung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen im deutschen Küstenmeer aufhalten.

Der Wirtschaft entstehen künftig jährliche Kosten von 17,5 Millionen Euro in Verbindung mit der Angebotserstellung und der Sicherheitsleistung (bei jedem Gebot entstehen Sachkosten für die Zinsen der Bürgschaft, die als Sicherheitsleistung hinterlegt wird). Zusätzlich wird in den Jahren 2023 bis 2026 aufgrund der höheren auszuschreibenden Kapazitäten von einem um 50 Prozent erhöhten Erfüllungsaufwand ausgegangen. Für diesen Zeitraum wird zusätzlich einmaliger Erfüllungsaufwand von 26,2 Millionen Euro erwartet. Der Bundesverwaltung entsteht zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 15,9 Millionen Euro.

Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat am 8. April 2022 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden nachgereicht.

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