04.05.2022 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Gesetzentwurf — hib 210/2022

Entwurf zum 27. Gesetz zur Änderung des BAföGs

Berlin: (hib/DES) Mit dem 27. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) soll die Förderung nach dem BAföG „nunmehr wieder für deutlich breitere Schichten der Bevölkerung geöffnet werden“. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ((20/1631). Der Entwurf soll am Donnerstag, 12. Mai 2022, in erster Lesung beraten werden.

Geplant sei, dass die Freibeträge um 20 Prozent sowie die Bedarfssätze und der Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent angehoben werden. Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende solle bei 360 Euro und der Vermögensfreibetrag von Geförderten zukünftig bei 45 000 Euro liegen. Außerdem plane die Bundesregierung, dass die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben werde.

Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle solle mit dem 27. BAföGÄndG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGÄndGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

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