10.05.2022 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 218/2022

Rückschlag für Rüstungskontrolle in Europa

Berlin: (hib/AHE) Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt aus Sicht der Bundesregierung eine sicherheitspolitische Zäsur dar mit gravierenden Folgen auch für den Bereich der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung. „Insbesondere die Bemühungen um Stärkung und Erneuerung der bereits seit Jahren erodierenden Sicherheits- und Rüstungskontrollarchitektur in Europa haben einen schweren Schaden erlitten“, heißt es in dem als Unterrichtung (20/1657) vorliegendem Jahresabrüstungsbericht 2021. Diese Zäsur werde eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Rüstungskontrollpolitik erfordern und im Strategischen Kompass der EU, bei der Neuauflage des Strategischen Konzepts der Nato und bei der Erarbeitung der Nationalen Sicherheitsstrategie reflektiert werden. „Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass glaubwürdige Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit notwendig sind, um unsere Sicherheit zu gewährleisten“, heißt es im Bericht. „Hinreichend sind sie nicht.“ Dauerhafte Sicherheit in Europa werde es in Zukunft nur geben, wenn parallel eine effektive Rüstungskontrolle gelinge.

Die Bundesregierung verweist unter anderem auf die 2021 eigentlich „ermutigende Entwicklung“ einer Verlängerung des New START-Vertrags zwischen den USA und Russland, der die einsatzbereiten strategischen Nuklearwaffen dieser beiden größten Atommächte verifizierbar begrenze. „Im Juni 2021 erneuerten die Präsidenten Russlands und der USA die 'Reagan-Gorbatschow-Formel', dass ein Nuklearkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf und bekräftigten ihre Absicht, ihre strategischen Gespräche fortzusetzen.“ In der Folge hätten fünf Nuklearwaffenstaaten eine solche Erklärung im Januar 2022 abgegeben und ihre Absicht bekundet, gemeinsam nukleare Eskalationsrisiken abzubauen. Mit dem Krieg in der Ukraine habe die russische Führung ihre Zusagen allerdings verletzt, vielmehr implizit mit Nuklearwaffen gedroht und die russischen Nuklearstreitkräfte in eine höhere Alarmbereitschaft versetzt.

In der Unterrichtung gibt die Bundesregierung weiterhin Auskunft über ihre Initiativen zu verschiedenen Rüstungskontrol- und Abrüstungsverträgen im Berichtsjahr 2021, darunter der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), der Vertrag über den Waffenhandel (ATT), das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen (CCW) und die Wiener Nuklearvereinbarung (JCPoA) mit dem Iran.

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