11.05.2022 Digitales — Ausschuss — hib 229/2022

Recht auf schnelles Internet passiert Digitalausschuss

Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss des Bundestags hat der Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV), die ein Recht auf schnelles Internet regelt, zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Unionsfraktion und der Linksfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion passierte die von der Bundesnetzagentur erstellte Verordnung am Mittwochnachmittag das Gremium. Während sich die Koalitionsfraktionen zufrieden mit dem Novum, dass Verbraucher nun einen Rechtsanspruch auf Breitband-Grundversorgung haben, zeigten, monierten die Oppositionsfraktionen vor allem, dass die Vorgaben zum Up- und Download zu lasch seien. Die Entschließungsanträge der Opposition fanden jedoch alle keine Mehrheit.

Bereits Ende vergangenen Jahres war die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten, das den Breitband-Rechtsanspruch regelt. Details zu den genauen Werten und Vorgaben für die verbindliche Grundversorgung regelt die Verordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Mit dem Vorschlag soll erstmals überall in Deutschland ein Mindestmaß an Breitband-Internet im Festnetz festgelegt werden. In der Verordnung sind Bandbreiten von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload sowie eine Latenz (Verzögerungszeit) von höchstens 150 Millisekunden festgelegt. In der Anhörung des Digitalausschusses am Montag war bereits deutlich geworden, dass die in der Verordnung enthaltenen Anforderungen an Internetzugangsdienste und Sprachkommunikationsdienste nur Übergangsregelungen sein dürfen und werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte Anfang Mai angekündigt, die Verordnung werde nicht wie im Telekommunikationsgesetz vorgesehen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten können.

Zur Anhörung im Digitalausschuss des Bundestags und der Kritik der Sachverständigen am vergangenen Montag: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-pa-digitales-mindestversorgungsverordnung-890228

Zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/

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